Eidgenössisches Diplom in Einkauf und Beschaffung – procure.ch

Höhere Fachprüfung (HFP)

Einkaufsleiterin / Einkaufsleiter mit eidg. Diplom

Die neue Prüfungsordnung (seit 2021) stuft die Lehrinhalte in einem nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) ein. Damit ist die Ausbildung international besser vergleichbar. Ausserdem entfällt die Zweiteilung des Lehrgangs: Künftig gibt es eine eidgenössische Prüfung (mündlich und schriftlich) im Anschluss an alle Unterrichtsmodule. Auch die Zulassungsbedingungen haben sich verändert.

Zulassungsbedingungen

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  1. über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, eine Matur oder einen gleichwertigen Ausweis verfügt und daran anschliessend mindestens fünf Jahre einschlägige Berufspraxis in Materialwirtschaft, Beschaffung, Einkauf, Logistik oder einem entsprechenden Unternehmensbereich ausweisen kann;
    oder
  2. einen eidg. Fachausweis besitzt und mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis in einem unter Bst. a) genannten Unternehmensbereich ausweisen kann;
    oder
  3. ein Diplom einer höheren Fachprüfung, einer höheren Fachschule, einer Fachhochschule oder einen universitären Abschluss besitzt und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis in einem der unter Bst. a) genannten Unternehmensbereiche ausweisen kann.

Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Diplomarbeit.

Zulassung abklären

Klären Sie bitte vor der Anmeldung zum Lehrgang ab, ob Sie die Zulassungsbedingungen für die eidgenössische Höhere Fachprüfung «Einkaufsleiterin / Einkaufsleiter» erfüllen.

Abklärung Zulassung «Höhere Fachprüfung»

Prüfung im Frühling 2024

 

Datum

Ort

Schriftlich

(2 Tage)

5. und 12. März 2024

KUK, Aarau

Mündlich

(1 Tag)

22. bis 26. April 2024

Mövenpick Hotel, Egerkingen

Anmeldeschluss

9. Mai 2023

 

Prüfung im Frühling 2025

 

Datum

Ort

Schriftlich

(2 Tage)

12. und 19. März 2025

Wird noch bekannt gegeben

Mündlich

(1 Tag)

5. bis 9. Mai 2025

Wird noch bekannt gegeben

Anmeldestart

15. April 2024

 

Anmeldeschluss

22. Mai 2024

 
     

Änderungen vorbehalten

   
Prüfungsgebühr
Wichtige Dokumente zur höheren Fachprüfung
Prüfungsteile eidg. höhere Fachprüfung
Diplom
Statistiken
Prüfungsgebühr

CHF 2'900.– pauschal

Mit der Zulassungsbestätigung: Rechnung 1. Rate CHF 1‘000.-, Begleichung innert 30 Tagen. Per Ende November: Rechnung 2. Rate CHF 1‘900.-, Begleichung innert 30 Tagen.

Prüfungsteile eidg. höhere Fachprüfung

Modul

Art

Dauer

Strategisches Supply Chain Management und Qualitätsmanagement

schriftlich

90

Minuten

Strategisches Lieferanten- und Risikomanagement

schriftlich

90

Minuten

Nachhaltige Beschaffung

schriftlich

90

Minuten

Material-/Warengruppenmanagement und Sourcing Strategien

schriftlich

90

Minuten

Beschaffungscontrolling

schriftlich

90

Minuten

Digitale Beschaffung

mündlich

45

Minuten

Managementorientiertes Finanz- und Rechnungswesen

schriftlich

60

Minuten

Angewandtes Projektmanagement

schriftlich

60

Minuten

Internationales Vertragsrecht

mündlich

45

Minuten

Angewandte Volkswirtschaftslehre

schriftlich

60

Minuten

Unternehmensführung und Leadership

mündlich

45

Minuten

Verhandlungsführung

mündlich

45

Minuten

Diplomarbeit

schriftlich

mündlich

 

45 Minuten

Diplom

Das eidgenössische Diplom wird auf Antrag der Prüfungskommission vom SBFI ausgestellt und von dessen Direktorin oder dessen Direktor und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet.

Die Diplominhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:

  • Einkaufsleiterin mit eidgenössischem Diplom / Einkaufsleiter mit eidgenössischem Diplom
  • Responsable Achats avec diplôme fédéral
  • Capo d’acquisto con diploma federale

Als englische Übersetzung wird «Purchasing Manager, Advanced Federal Diploma of Higher Education» empfohlen.

Die Namen der Diplominhaberinnen und -inhaber werden in ein vom SBFI geführtes Register eingetragen.

Bestehensnorm

Die Prüfung ist bestanden, wenn

  • die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt;
  • höchstens die Note von zwei Prüfungsteilen unter 4.0 liegt
  • keine Prüfungsteilnote unter 3.0 erteilt wird.

Wiederholung nicht bestandener Prüfungen

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung zweimal wiederholen.
Wiederholungsprüfungen beziehen sich nur auf jene Prüfungsteile, in denen eine ungenügende Leistung erbracht wurde.
Für die Anmeldung und Zulassung gelten die gleichen Bedingungen wie für die erste Prüfung.

Auskunft

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Prüfungssekretariat: pruefungen@procure.ch