Höhere Fachprüfung (HFP)
Einkaufsleiterin / Einkaufsleiter mit eidg. Diplom
Die neue Prüfungsordnung (seit 2021) stuft die Lehrinhalte in einem nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) ein. Damit ist die Ausbildung international besser vergleichbar. Ausserdem entfällt die Zweiteilung des Lehrgangs: Künftig gibt es eine eidgenössische Prüfung (mündlich und schriftlich) im Anschluss an alle Unterrichtsmodule. Auch die Zulassungsbedingungen haben sich verändert.
Zulassungsbedingungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
- über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, eine Matur oder einen gleichwertigen Ausweis verfügt und daran anschliessend mindestens fünf Jahre einschlägige Berufspraxis in Materialwirtschaft, Beschaffung, Einkauf, Logistik oder einem entsprechenden Unternehmensbereich ausweisen kann;
oder - einen eidg. Fachausweis besitzt und mindestens drei Jahre einschlägige Berufspraxis in einem unter Bst. a) genannten Unternehmensbereich ausweisen kann;
oder -
ein Diplom einer höheren Fachprüfung, einer höheren Fachschule, einer Fachhochschule oder einen universitären Abschluss besitzt und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufspraxis in einem der unter Bst. a) genannten Unternehmensbereiche ausweisen kann.
Vorbehalten bleibt die fristgerechte Überweisung der Prüfungsgebühr nach Ziff. 3.41 und die rechtzeitige sowie vollständige Abgabe der Diplomarbeit.
Zulassung abklären
Klären Sie bitte vor der Anmeldung zum Lehrgang ab, ob Sie die Zulassungsbedingungen für die eidgenössische Höhere Fachprüfung «Einkaufsleiterin / Einkaufsleiter» erfüllen.
Prüfung im Frühling 2024
Datum |
Ort |
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Schriftlich (2 Tage) |
5. und 12. März 2024 |
KUK, Aarau |
Mündlich (1 Tag) |
22. bis 26. April 2024 |
Mövenpick Hotel, Egerkingen |
Anmeldeschluss |
9. Mai 2023 |
Prüfung im Frühling 2025
Datum |
Ort |
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Schriftlich (2 Tage) |
12. und 19. März 2025 |
Wird noch bekannt gegeben |
Mündlich (1 Tag) |
5. bis 9. Mai 2025 |
Wird noch bekannt gegeben |
Anmeldestart |
15. April 2024 |
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Anmeldeschluss |
22. Mai 2024 |
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Änderungen vorbehalten |
CHF 2'900.– pauschal
Mit der Zulassungsbestätigung: Rechnung 1. Rate CHF 1‘000.-, Begleichung innert 30 Tagen. Per Ende November: Rechnung 2. Rate CHF 1‘900.-, Begleichung innert 30 Tagen.
Modul |
Art |
Dauer |
---|---|---|
Strategisches Supply Chain Management und Qualitätsmanagement |
schriftlich |
90 Minuten |
Strategisches Lieferanten- und Risikomanagement |
schriftlich |
90 Minuten |
Nachhaltige Beschaffung |
schriftlich |
90 Minuten |
Material-/Warengruppenmanagement und Sourcing Strategien |
schriftlich |
90 Minuten |
Beschaffungscontrolling |
schriftlich |
90 Minuten |
Digitale Beschaffung |
mündlich |
45 Minuten |
Managementorientiertes Finanz- und Rechnungswesen |
schriftlich |
60 Minuten |
Angewandtes Projektmanagement |
schriftlich |
60 Minuten |
Internationales Vertragsrecht |
mündlich |
45 Minuten |
Angewandte Volkswirtschaftslehre |
schriftlich |
60 Minuten |
Unternehmensführung und Leadership |
mündlich |
45 Minuten |
Verhandlungsführung |
mündlich |
45 Minuten |
Diplomarbeit |
schriftlich mündlich |
45 Minuten |
Das eidgenössische Diplom wird auf Antrag der Prüfungskommission vom SBFI ausgestellt und von dessen Direktorin oder dessen Direktor und der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission unterzeichnet.
Die Diplominhaberinnen und -inhaber sind berechtigt, folgenden geschützten Titel zu führen:
- Einkaufsleiterin mit eidgenössischem Diplom / Einkaufsleiter mit eidgenössischem Diplom
- Responsable Achats avec diplôme fédéral
- Capo d’acquisto con diploma federale
Als englische Übersetzung wird «Purchasing Manager, Advanced Federal Diploma of Higher Education» empfohlen.
Die Namen der Diplominhaberinnen und -inhaber werden in ein vom SBFI geführtes Register eingetragen.
Bestehensnorm
Die Prüfung ist bestanden, wenn
- die Gesamtnote mindestens 4.0 beträgt;
- höchstens die Note von zwei Prüfungsteilen unter 4.0 liegt
- keine Prüfungsteilnote unter 3.0 erteilt wird.
Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann die Prüfung zweimal wiederholen.
Wiederholungsprüfungen beziehen sich nur auf jene Prüfungsteile, in denen eine ungenügende Leistung erbracht wurde.
Für die Anmeldung und Zulassung gelten die gleichen Bedingungen wie für die erste Prüfung.
Auskunft
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Prüfungssekretariat: pruefungen@procure.ch