Finanzierungsbeiträge – procure.ch

Finanzierungsbeiträge

Bund übernimmt 50 Prozent der Lehrgangsgebühren

Good News für alle, die sich mit einem Lehrgang auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten: Neu beteiligt sich der Bund mit 50 Prozent an den angefallenen Kursgebühren. Wer eine Berufsprüfung (Einkaufsfachmann/-frau mit eidg. Fachausweis) absolviert, kann mit maximal 9500 Franken rechnen, bei der höheren Fachprüfung (Einkaufsleiter/-in mit eidg. Diplom) liegt der Höchstbetrag bei 10'500 Franken. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg. Über die Voraussetzungen und den Antragsprozess informiert die Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI. Die neue Regelung gilt ab Januar 2018.

Infobroschüre SBFI

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Bund richtet das Geld direkt an die Absolvierenden aus (Subjektfinanzierung). Der Anspruch auf einen Bundesbeitrag besteht unter folgenden Voraussetzungen:

  • Der Lehrgang muss beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI auf der Liste der vorbereitenden Kurse stehen.
    (Lehrgänge von procure.ch sind aufgeführt: https://www.becc.admin.ch/becc/public/sufi/meldeliste/kursanbieter)
  • Der/die Absolvierende muss die Lehrgangsgebühren bezahlen. Die Rechnung(en) und die Zah-lungsbestätigung(en) des Kursanbieters bzw. der Kursanbieter müssen auf den Namen der/des Absolvierenden lauten.
  • Der/die Absolvierende muss die Prüfung ablegen. Der Anspruch besteht unabhängig vom Prüfungserfolg.
  • Der/die Absolvierende muss zum Prüfungszeitpunkt den steuerlichen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Der Bundesbeitrag kann erst nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung beantragt werden. Die Absolvierenden reichen ihren Antrag über das Onlineportal des SBFI ein (ab 2018 möglich). Im Bedarfsfall kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Teilbeiträge gestellt werden. Die Absolvierenden können in diesem Fall bereits vor der eidgenössischen Prüfung Teilbeträge für angefallene Kursgebühren beantragen.

Ab wann gilt die Regelung?

Bundesbeiträge erhält, wer nach dem 1. Januar 2018 eine eidgenössische Prüfung absolviert und einen vorbereitenden Kurs besucht hat, der nach dem 1. Januar 2017 begonnen hat. Der Kurs darf allerdings nicht bereits von kantonalen Subventionen profitiert haben.

Mit dem neuen Finanzierungsmodell will der Bund die Absolvierenden finanziell entlasten und so einen Anreiz zur Höherqualifizierung setzen. Damit der Effekt nicht verpufft, muss sich die Wirtschaft wie bisher an den Weiterbildungskosten ihrer Angestellten beteiligen oder sie zeitlich entlasten. Nur so kommt die finanzielle Unterstützung voll und ganz den Absolvierenden zugute.

Bundesbeitrag beantragen

So reichen Absolvierende von vorbereitenden Kursen ihren Antrag für den Bundesbeitrag ein:

  1. Online registrieren: : nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung über das Onlineportal des SBFI alle Angaben eingeben. www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege (am Ende des Absatzes «Onlineportal»)
  2. Rechnungen und Zahlungsbestätigungen hochladen – die Rechnung(en) und die Zahlungsbestätigung(en) erhalten die Absolvierenden von ihrem Kursanbieter.
  3. Prüfungsverfügung hochladen – die Prüfungsverfügung erhalten die Absolvierenden von der Prüfungsträgerschaft.

Der Bund prüft die Angaben. Entsprechen sie den Voraussetzungen, wird der Bundesbeitrag ausbezahlt.

Antrag auf Teilbeträge

Wer die Kosten für den vorbereitenden Kurs bis Absolvierung der eidgenössischen Prüfung nicht selber tragen kann, kann einen Antrag auf Teilbeiträge stellen. Voraussetzung: Die direkte Bundessteuer beträgt weniger als 88 Franken (letzte Steuerveranlagung) und der/die Antragsteller/-in verpflichtet sich, die eidgenössische Prüfung innerhalb von 5 Jahren zu absolvieren. Wird der Antrag bewilligt, können bereits während des Kursbesuchs Teilbeträge beantragt werden (jeweils für angefallene Kursgebühren ab 3500 Franken). Achtung: Wird die eidgenössische Prüfung nicht fristgerecht absolviert, müssen die Teilbeiträge zurückbezahlt werden.

Wichtige Links

Bundesbeiträge: alle Informationen zu den Bundesbeiträgen für die vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Prüfungen ➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

Liste der vorbereitenden Kurse: Verzeichnis aller vorbereitenden Kurse, deren Besuch zu Bundesbeiträgen berechtigen ➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

Onlineportal: Beitragsgesuch einreichen ➜ www.sbfi.admin.ch/bundesbeitraege

Quelle: Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI