AGB Lehrgänge – procure.ch

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Lehrgänge

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle procure.ch               Lehrgangsangebote. Mit der Anmeldung zu einem Lehrgang erklärt sich der/die Lehrgangsteilnehmende mit diesen AGB einverstanden.

2. Anmeldung

2.1

Die Anmeldung hat schriftlich mit unserem offiziellen Anmeldeformular auf der procure.ch Website zu erfolgen. Der Weiterbildungsvertrag kommt mit unserer Bestätigung zustande.

 

2.2

Die Zahl der Teilnehmenden pro Bildungsangebot ist begrenzt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

 

2.3

Die Anmeldung gilt für die gesamte Weiterbildungsdauer.

 

2.4

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmende die Lehrgangskosten zu den festgelegten Konditionen zu bezahlen.

 

2.5

Rabatte für Einzelmitglieder auf Bildungsprodukte
Die Berechtigung der reduzierten Mitgliederpreise für Bildungsprodukte basiert auf einer minimalen Mitgliedschaftsdauer von drei Jahren (ansonsten wird der gewährte Rabatt in Rechnung gestellt). Die Mitgliedschaft ist jeweils nur auf den 31.12. mit einer dreimonatigen Frist kündbar.

2.6

Entstehen uns durch eine nicht gemeldete Änderung oder falsche Rechnungsadresse Kosten (Bps. für Stornos etc.), verrechnen wir fallweise eine Administrationsgebühr von CHF 50.–.

 

3. Lehrgangsdurchführung

3.1

Wir behalten uns vor, angekündigte Lehrgänge aus für uns zwingenden Gründen   (Bsp. Nichterreichen Mindestteilnehmeranzahl) abzusagen. Die angemeldeten Personen werden in diesem Fall rechtzeitig (i.d.R. 30 Tage vor Lehrgangsstart) informiert. Bereits bezahltes Schulgeld wird in diesem Fall rückerstattet.

 

3.2

Wir behalten uns Änderungen im Unterrichtsplan, bei Unterrichtsinhalten oder im Dozententeam gegenüber dem jeweiligen Angebot vor, soweit dadurch das Unterrichtsziel nicht beeinträchtigt wird.

 

3.3

Schadenersatzansprüche der Teilnehmenden bei Änderungen oder Absage eines Lehrgangs sind ausgeschlossen.

 

3.4

Für Unterricht, der (teilweise) online stattfindet, haften wir nicht für Beeinträchtigungen der Ton- und Bildqualität aufgrund mangelhafter Infrastruktur, Firewall-Restriktionen oder schlechter Internetverbindung auf Seiten der Lehrgangsteilenehmenden.

 

4. Ausfall des Unterrichts

4.1

Ausgefallene Lektionen werden grundsätzlich nachgeholt, falls der Ausfall durch uns, oder der von uns beauftragten Personen, verursacht wurde. Ein Anspruch auf Erstattung von daraus entstehenden zusätzlichen Reise- und anderen Kosten besteht nicht.

 

4.2

Durch Teilnehmende versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Versäumte Lektionen begründen keinen Anspruch auf Rückerstattungen der Lehrgangskosten.

 

 

5. Abmeldungen oder Angebotsverschiebungen durch Teilnehmende

5.1

Bei Abmeldungen werden folgende Beträge fällig:

  • Bis zum 40. Tag vor Lehrgangsbeginn: keine Rücktrittsgebühr
  • Bis zum 30. Tag vor Lehrgangsbeginn: CHF 500.–
  • Späterer Rücktritt: gesamte Lehrgangskosten

 

5.2

In begründeten Fällen können in gegenseitiger Absprache Angebotsverschiebungen vorgenommen werden.

 

5.3

Ferien, Militär und berufsbedingte Abwesenheiten begründen keinen Anspruch auf eine Kürzung der Lehrgangskosten.

 

5.4

Wer nachweislich durch widrige Umstände unverschuldet in Not geraten ist, kann einen Antrag auf eine angemessene Kürzung des Schuldgeldes stellen.

 

6. Lehrmittel

6.1

Die abgegebenen Lehrmittel sind massgeschneidert und in der Regel urheberrechtlich geschützt. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Teilnehmenden bestimmt und dürfen weder reproduziert noch kommerziell verwendet werden.

 

6.2

Elektronische Lehrmittel sind als fester Bestandteil des jeweiligen Bildungsangebotes in den Lehrgangskosten inbegriffen und können nicht einzeln bezogen werden. Mit der Anmeldung können optional und gegen Aufpreis die Lehrmittel auch in gedruckter/gebundener Form bestellt werden.

 

7. Finanzielle Bestimmungen / Zahlungsbedingungen

7.1

Die Rechnung für das gebuchte Bildungsangebot erhalten die angemeldeten Personen in der Regel 4-5 Wochen vor Lehrgangsbeginn per E-Mail. Für die Bezahlung der Lehrgangskosten und möglicher weiterer Kosten akzeptieren wir unseren zugesendeten offiziellen Einzahlungsschein und/oder Direktüberweisung auf unser Bankkonto mittels IBAN und Referenznummer. Die Rechnung ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist zur Zahlung fällig.

 

Mahngebühren
Pro Mahnung wird eine Mahnungebühr von  CHF 50 erhoben.

 

7.2

Bei mehrsemestrigen Angeboten können die Lehrgangskosten in der Regel in Teilzahlungen beglichen werden. Für folgende Lehrgänge gelten die nachstehenden besonderen Regelungen:

 

a. Lehrgang «Einkaufsfachfrau/-mann mit eidg. Fachausweis»

  1. Teilrechnung: zahlbar vor Lehrgangsbeginn
  2. Teilrechnung: Versand ca. 5 Monate nach Lehrgangsbeginn
    (Zahlungsfrist 30 Tage)

Repetitorium: Versand ca. 3 Monate vor Repetitorium (Zahlungsfrist 30 Tage)

 

b. Lehrgang «Spezialist/-in öffentliche Beschaffung eidg. Fachausweis»:

  • Rechnung (Module 1-5): zahlbar vor Lehrgangsbeginn
  • Rechnung Zertifikatsprüfungen: Versand ca. 2 Monate nach Lehrgangsbeginn (Zahlungsfrist 30 Tage)
  • Rechnung (Module 6/7): Versand ca. 9 Monate nach Lehrgangsbeginn (Zahlungsfrist 30 Tage)

c. Lehrgang «Einkaufsleiterin/Einkaufsleiter mit eidg. Diplom»

  1. Teilrechnung: zahlbar vor Lehrgangsbeginn
  2. Teilrechnung: Versand ca. 3 Monate nach Lehrgangsbeginn
    (Zahlungsfrist 30 Tage)
  3. Teilrechnung: Versand ca. 8 Monate nach Lehrgangsbeginn
    (Zahlungsfrist 30 Tage)

 

7.3

Ratenzahlungen sind möglich und werden schriftlich in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Bei nicht termingerechter Einhaltung von Teilrechnungen und Ratenzahlungen wird der gesamte ausstehende Restbetrag zur sofortigen Zahlung fällig. Für Lehrgangsunterlagen und weitere Dienstleistungen sind keine Ratenzahlungen möglich. Weitere Details sind der Ratenzahlungsvereinbarung zu entnehmen.

 

7.4

Bei Anmeldung zweier Personen für dasselbe Bildungsprodukt auf Firmenadresse, wird auf die zweite Person 10% Rabatt gewährt. Ausgenommen davon sind Lehrmittel und Prüfungen.

 

7.5

Die eidg. Prüfungsgebühren werden vom jeweiligen Prüfungssekretariat in Rechnung gestellt (Termin und Zahlungsfrist siehe beim zuständigen Prüfungsträger).

 

8. Teilnahmeattest

Teilnehmende, die mindestens 80% der Lektionen besucht haben, erhalten ein Teilnahmeattest.

9. Datenschutz

9.1

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Anmeldedaten für interne Zwecke und offizielle Statistiken elektronisch gespeichert und verarbeitet sowie für procure.ch Werbung verwendet werden können. Die procure.ch Werbung kann jederzeit online oder per E-Mail abbestellt werden.

 

9.2

Teilweise wird im Rahmen des Unterrichts fotografiert oder gefilmt. Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmenden mit der Veröffentlichung der Fotos und Videos, auf denen sie möglicherweise erkennbar sind, einverstanden.

 

9.3

Im Übrigen verpflichtet sich procure.ch, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind lediglich die Kontaktdaten der Teilnehmenden, die wir ggf. an den Prüfungsträger der eidg. Prüfung weiterleiten.

 

10. Haftung und Versicherungen

10.1

procure.ch und die von uns beauftragten Personen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Schäden, die im Zusammenhang mit unseren Veranstaltungen entstehen können sowie für den Verlust oder den Diebstahl eingebrachter Gegenstände.

 

10.2

Der Abschluss einer Unfall- sowie Haftpflichtversicherung ist Sache der Teilnehmenden.

 

11. Schlussbestimmungen

Soweit rechtlich zulässig gilt ausschliesslich schweizerisches Recht und der Gerichtsstand Aarau.

Gültig ab 30.01.2023