KI-Richtlinie bei procure.ch und Swiss International Trade Academy
Zweck
Diese Richtlinie ist integraler Bestandteil der Datenschutzrichtlinie von procure.ch und Swiss International Trade Academy.
Sie zeigt Dir, wie Du KI-Systeme im Arbeitsalltag sicher, verantwortungsvoll und sinnvoll einsetzen kannst.
Als KI-System gilt im Sinne dieser Richtlinie eine softwarebasierte Anwendung, die auf Basis von Eingaben Inhalte, Analysen, Empfehlungen, Prognosen oder andere Ergebnisse erzeugen kann und dadurch menschliche Entscheidungen, Arbeitsprozesse oder Kommunikationsaufgaben unterstützt. Dazu gehören beispielsweise generative KI-Systeme, Chatbots, Übersetzungs-, Analyse- und Assistenzsysteme. Diese Definition orientiert sich an den international anerkannten Grundsätzen der OECD und des EU AI Act (https://artificialintelligenceact.eu/de/article/3/).
Die Datenschutzrichtlinien bilden immer die Grundlage – auch bei der Nutzung von KI.
Für wen gilt diese Richtlinie?
Diese Richtlinie gilt für:
- Mitarbeitende von procure.ch und der Swiss International Trade Academy
- Mitglieder von Vorstand, Prüfungskommissionen und weiteren Gremien
- Prüfungsexpertinnen und Experten
- Eventverantwortliche
- Lerncoaches
- externe Partner
Wenn Du in einer dieser Rollen tätig bist, gelten diese Regeln auch für Dich.
Gundsatz: KI unterstützt Dich in Deiner Arbeit – sie ersetzt Dich nicht.
Du bleibst verantwortlich:
- für Inhalte
- für Entscheidungen
- für Ergebnisse
- als Autorin/Autor
KI liefert Vorschläge. Du prüfst diese kritisch und entscheidest.
KI ist keine zitierfähige Quelle.
Zusammenarbeit mit externen Personen
Wenn Du im Auftrag von procure.ch tätig bist (z. B. im Vorstand, in einer Prüfungskommission, als Expertin oder Experte, Lerncoach oder als eventverantwortliche Person), gelten dieselben Regeln wie für Mitarbeitende.
Besonders wichtig:
- Du behandelst Informationen vertraulich.
- Du nutzt ausschliesslich von procure.ch oder der SWISS INTERNATIONAL TRADE ACADEMY freigegebene KI-Systeme.
- Du prüfst KI-Ergebnisse eigenständig und kritisch.
- Du hältst die Datenschutzrichtlinien und diese KI-Richtlinie vollumfänglich ein.
Grundsatz: Im Zweifel gilt: lieber nachfragen als handeln.
Welche KI-Systeme darfst Du nutzen?
Du nutzt nur KI-Systeme, die von procure.ch oder der Swiss International Trade Academy freigegeben sind.
- Private oder nicht freigegebene Tools dürfen nicht eingesetzt werden.
Vor einer Freigabe werden insbesondere Datenschutz, Vertraulichkeit, Informationssicherheit sowie der Umgang mit eingegebenen Daten und der Datenstandort geprüft.
Informationen zu den freigegebenen KI-Systemen erhältst Du über die zuständigen Stellen von procure.ch beziehungsweise der Swiss International Trade Academy.
Wofür darfst du KI nutzen und wofür nicht?
Nicht erlaubt:
- Verarbeitung von vertraulichen Informationen oder nicht öffentlich verfügbaren Dokumenten
- Eingabe von Personendaten (ausser wenn ausdrücklich erlaubt)
- Automatisierte Entscheidungen über Personen (z. B. bei Bewerbungen oder Prüfungen)
- Erstellung von diskriminierenden, rechtswidrigen oder unangemessenen Inhalten
Erlaubt:
- Recherchen (ohne vertrauliche Inhalte: Namen, Adressen, etc. / fremde oder gekaufte Daten)
- Zusammenfassungen
- Präsentationen
- Unterstützung im Arbeitsalltag
- Textentwürfe
Umgang mit Daten
Wichtigster Grundsatz: Gleicher Datenschutz wie ohne KI
Das bedeutet:
- Du gibst keine vertraulichen oder sensiblen Daten ein
- Du anonymisierst Personendaten, wenn möglich
- Du nutzt nur freigegebene Systeme
- Diese Regeln gelten unabhängig davon, ob du intern oder extern für procure.ch tätig bist.
Deine Verantwortung
Du bist verantwortlich für alles, was du mit KI erstellst oder weiterverwendest – egal in welcher Rolle.
Die Nutzung von KI entbindet dich nicht von:
- Sorgfalt
- fachlicher Prüfung
- Einhaltung von Datenschutz und Rechten Dritter
Du trägst die Verantwortung.
Umgang mit KI-Ergebnissen
Du:
- überprüfst Ergebnisse kritisch
- übernimmst keine Inhalte ungeprüft
- stellst sicher, dass Inhalte korrekt und nachvollziehbar sind
- achtest darauf, dass keine Person benachteiligt wird
Entscheidungen werden immer von Menschen getroffen, nicht von KI.
Transparenz
Wenn ein Ergebnis wesentlich mit KI erstellt wurde:
- mach dies sichtbar
Es gelten folgende einheitlichen Zitierrichtlinien:
Kyburz, A. (2026): KIburz-Modell zur Deklaration von KI-Nutzung. DOI: https://doi.org/10.5281/zenodo.19052602
| KI1 | Keine KI - Mensch erstellt Inhalte selbst | keine Angabe notwendig | |
| KI2 | KI-Werkzeug (Lektorat) | empfohlen: Tool, Version, [Datum] | |
| KI3 | KI genutzt (Recherchehilfe) | zwingend: Tool, Version, [Datum] | |
| KI4 | KI inhaltlich genutzt (Entwürfe) | zwingend: Tool, Version, [Datum] | |
| KI5 | KI umfassend genutzt (generiert Inhalte systematisch) | zwingend: Tool, Version, [Datum] |
Beispiel: KI5, MS365 Copilot, [01.01.2026]
Das Fünf Stufen Modell nach KIburz KI4, MS365 Copilot, [02.03.2026]
Fehler und Unsicherheiten / Ansprechperson
Wenn dir Fehler auffallen oder dir ein Verstoss passiert:
- melde dich umgehend bei der zuständigen Ansprechperson (Elisabeth Frey)
Im Zweifel:
- lieber kurz nachfragen
Gültigkeit
Diese Richtlinie gilt ab sofort und kann bei Bedarf angepasst werden.
1. August 2026, procure.ch